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Über uns

Am 18.06.2010 wurde in der Gaststätte Schützenhof in Steinfurt-Borghorst feierlich der Löwen-Fan-Club "Leo Westfalia" gegründet.

Mit von der Partie waren unsere Freunde vom Löwen-Fan-Club "Heimgarten Ohlstadt" aus Oberbayern, die uns mit Rat und Tat bei der Neugründung zur Seite standen. Ein herzliches Dankeschön noch einmal an dieser Stelle.

Gründung
Hannes

Hannes

1. Vorsitzender
Hannes

Gerhard

2. Vorsitzender
Hannes

Bernd

1. Beisitzer
Hannes

Tina

2. Beisitzerin
Hannes

Elisabeth

Kassenprüferin
Hannes

Yannic

Schriftführer

Fan-Club-Satzung

§ 1 Name, Sitz und Farben

  1. Der TSV von 1860 München – Fan-Club trägt den Namen Löwen-Fan-Club "Leo Westfalia"
  2. Sitz der Fan-Clubs ist 48565 Steinfurt
  3. Die Farben des Fan-Clubs sind „Weiß-Blau“

§ 2 Zweck

Der Fan-Club soll den Zusammenhalt der TSV 1860 Löwen-Fans im Kreis Steinfurt, im Münsterland und ganz Westfalen, sowie darüber hinaus, stärken. Speziell zum „Löwen-Fan-Club „Heimgarten“ Ohlstadt“ soll eine besondere Fanfreundschaft gepflegt werden.

Intention ist es, die sportlichen und freizeitbezogenen Interessen der angeschlossenen Mitglieder zu fördern. Dazu werden vom Fan-Club Veranstaltungen auf kultureller und freizeitbezogener Basis, Fußballveranstaltungen sowie andere, dem Zweck und den Aufgaben entsprechende Veranstaltungen durchgeführt.

Die Mitglieder stehen als „Botschafter“ des TSV 1860 München in der Öffentlichkeit und sind sich dieser Aufgabe durch ihr Auftreten stets bewusst.

Ganz den Leitlinien der „Löwen-Fans gegen Rechts“

„Löwen kommen aus der ganzen Welt!

Fußball ist ihre Heimat – FÜR ALLE!

Vielfalt – Toleranz – Leidenschaft“

soll der TSV 1860 München „in guten und auch in schlechten Zeiten“ durch den Fan-Club fair unterstützt werden.

Zweckentsprechend wird der Fan-Club nach seiner Gründung die Aufnahme zur Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft aller Fan-Clubs des „TSV München von 1860 e.V.“ mit Sitz in München beantragen.

Der Fan-Club verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und ist unabhängig von Dritten; er ist nicht gemeinnützig.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Erwerb

    Mitglied des Fan-Clubs kann jede natürliche Person werden. Für Minderjährige haben die Sorgeberechtigten zu handeln. Über die Aufnahme entscheidet nach Antrag, der schriftlich zu stellen ist, durch Mehrheitsbeschluss der Vorstand. Die Aufnahme wird durch den Vorstand durch die Ausstellung eines Mitgliedsausweises bestätigt.

    Der Vorstand kann natürliche Personen zu Ehrenmitgliedern benennen.

  2. AblehnungdurchdenVorstand

    Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss den Aufnahmeantrag ablehnen, sofern eine Aufnahme der antragstellenden Person dem Zweck des Fan-Clubs entgegenstehen würde.

    Gegen die Ablehnung des Antrages kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Über den Widerspruch entscheiden die Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss in der nächsten Mitgliederversammlung.

  3. Beendigung der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Kündigung des Mitgliedes oder durch Auflösung des Fanclubs.

    Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vorstand des Fan-Clubs zu erklären.

  4. Ausschluss

    Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3⁄4 Stimmenmehrheit.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli eines jeden Jahres und endet zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Beitrag wird jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres erhoben. Die Höhe des Beitrages für Erwachsene beträgt 18,60 €.

für Kinder, Jugendliche, Schüler/Studenten, Schwerbehinderte und Fernmitglieder -als solche gelten Mitglieder, die mehr als 60 km von Steinfurt entfernt wohnhaft sind 10,00 €.

Bei Eintritt in den Fan-Club während des Geschäftsjahres wird dieser anteilmäßig erhoben.

§ 6 Rechte der Mitglieder

Jedem Mitglied steht das Recht zu, an allen Veranstaltungen des Fan-Clubs teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für die jährlich durchzuführende Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung steht allen anwesenden Mitgliedern ein uneingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand zu.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich für das zurückliegende Geschäftsjahr statt. Außerdem ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Fan-Clubs dies erfordert oder wenn die Einberufung von 2/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt wird. Der Versammlungstermin und die Tagesordnung werden den Mitgliedern durch den Vorstand z.B. per Post oder Email spätestens 14 Tage vor dem gesetzten Termin bekanntgegeben. Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Versammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen. Die Art der Abstimmung wird durch den Vorstand vorgeschlagen.Stimmberechtigt sind in der Mitgliederversammlung alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen.Über die Versammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu fertigen, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Bei Abwesenheit des Schriftführers bestimmt der Versammlungsleiter einen anderen Protokollführer.

§ 8 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. zwei Beisitzern
  4. dem Schriftführer
  5. dem/der Kassenführer/in

Die Mitglieder der Vorstandschaft werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Als Vorstandmitglieder sind Mitglieder vom voll- endeten 18. Lebensjahr an wählbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist der Vor- stand berechtigt, ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Vor- standsmitgliedes zu wählen. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.

Vorstand im Sinne des BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsbe- rechtigt.

Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.

Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden je nach Bedarf, i.d.R. einmal monatlich, einberufen und geleitet. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu fertigen.

§ 9 Kassenprüfung

Die Kasse des Fan-Clubs wird in jedem Jahr mindestens einmal durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft.

Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenführers/der Kassenführerin.

§ 10 Auflösung des Fan-Clubs

Über die Auflösung des Fanclubs entscheidet eine zu diesem Zweck einzuberufende Mit- gliederversammlung. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder des Fan-Clubs anwesend sind. Zur Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Auflösung des Fan-Clubs fällt das nach Begleichung aller Verbindlichkeiten vorhandene geldwerte Vermögen der Jugendabtei- lung des TSV von 1860 München e.V. zu.

§ 11 Inkrafttreten

Vorstehend aufgeführte Satzung des Löwen-Fan-Clubs „Leo Westfalia“ wurde in der Gründungsversammlung am 18.06.2010 einstimmig beschlossen.